Bundesrat beschließt Jahressteuergesetz

Neuerungen für ehrenamtlich Tätige und ihre Vereine

Der Bundesrat hat am 18. Dezember das Jahressteuergesetz beschlossen. Darin enthalten ist eine Vielzahl neuer Regelungen.

Unter anderem eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibeträge:

  • Der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag von 720 auf 840 Euro erhöht,
  • die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis (ohne Spendenquittung) möglich ist, wird auf 300 Euro angehoben,
  • das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk

 Pressemitteilung

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